18 69. 1#
Gewichtszulage
im absolulen yur Fn
Betrage Tragkraft
1) Bei Waagen, die für den gewöhnlichen Handels.
Verkehr bestimmt sind
l) bei gleicharmigen Balkenwaagen von mehr.
als 5 K. größter einseltiger Tragfähigkett 50 L2#o##
von 5 K. und weniger größter einseiliger 2
Tragfähigkeieiit .. . . . . . 16. robo
) bei ungleicharmigen Balkenwaagen 2 1. r
e) bei Brũckenwaagen....... .. .... . .... 2 6D. -
) bei oberschaligen oder Tafelwaagen ....... Z- wicaatcka.
2) bei Präcisions= und Medicinalwaagen und
zwar bei größter einseitiger Tragfähigkeit von mehr
als 5 K. für jedes Kilogramm der Last .. ..... . .. L Tooo
von ar als 250 G. bis 5 K. für jedes Kilo-
gramm der Lacctt . . . . . .. 2D. x0
von mehr als 20 6. bis 250 6. fũr je 10 Gramm
der Laaät4t4 . . . . . .. 5 M. robo
von 20 G. und weniger für se 1 Gramm der Last:
bei Präcisionswaaggen 1 M. r##
bei Medicinalwaaggen 2 M. *i
5S. 39.
Stempelung.
Die Stempelung der gleicharmigen Waagebalken erfolgt entweder in der Mitte
oder auf jedem Arme, jedenfalls an einer solchen Stelle, wo sich der Stempel ohne
Beschädigung des Balkens anbringen läßt; bei Balken mit Pfropfen (§. 33) auf
diesen.
Bei Präcisions= und Medicmmalwaagen ist dem Eichstempel der sechostrahlige
Stern beizusügen.