Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

1869. 11 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Drittes Stück vom Jahre 1869. 
.No. V. Ministerial-Bekauntmachung 
vom 13. Januar 1869, betreffend die Telegraphen -Ordnung für die Corre- 
spondenz auf den Linien des Telegraphen= Vereins. 
In Gemeinschaft mit den übrigen Verwaltungen des Telegraphen-Vereins, nämlich 
mit Oesterreich, Ungarn, Bayern, Württemberg, Baden und den Niederlanden ist 
eine neue Redaction der Telegraphen-Ordnung, d. h. der Zusammenstellung derjeni- 
gen Bestimmungen, welche sich auf das Verhältniß der Telegraphen-Anstalt zum 
Publikum beziehen, vereinbart worden. 
Diese neue Telegraphen-Ordnung nebst den darin aufgenommenen, für den inne- 
ren Verkehr auf den Linien des Norddeutschen Telegraphen= Gebietes und der inner- 
halb desselben gelegenen Eisenbahnen geltenden zusätzlichen Bestimmungen wird nach- 
stehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 13. Jonuar 1869. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Fürstl. Schw Rudolst. Gesetzsamml. XXX. 3 
Ausgegeben in Rudolstadt den 30. Januar 1869.
	        
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