Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

1869. 61 
S. 2. 
Material, Form und Struktur der Längenmaaße. 
Sämmtliche eichfähige Maaße müssen von solchem Material, in solcher Form und 
Struktur ausgeführt sein, daß ihre Länge beim Gebrauch keine Schwankungen erleiden 
kann, welche die im Verkehr zu duldenden Fehlergrenzen übersteigen. 
Danach sind zur Eichung zuzulassen einfache Strich= oder Endflächen-Maaßstäbe, 
welche aus genügend hartem Material mit einem vor Verbiegungen hinreichend sichern- 
den Querschnitt massiv gearbeitet sind. Bei Endflächen-Maaßen von Holz bis zu 
0,5 Meter Länge herab sind die maaßgebenden Endflächen durch metallene Beschläge 
zu schüßen. 
Ferner sind zulässig solche aus mehreren Stücken bestehende Maahe, für deren 
Zusammensügung in derjeuigen gegenseitigen Lage der beweglichen Theile, welche die 
normale Länge des ganzen Maaßes ergiebt, eine genügende Stabilität gesichert ist. 
Endlich sind zulässig Bandmaaße, welche aus Material von hinreichend geringer 
Dehnbarkeit z. B. aus Metall-Blech hergestellt sind. 
Es ist zulässig, Maaße, welche den oben aufdestellten Anforderungen entsprechen, 
auch dann, wenn dieselben Theile anderer Meßwerkzeuge bilden, zu eichen, sobald in 
dieser Zusn bz . Mem-Innen-nachdenanderweitige-IBestimmungen 
anöfuhkbar sind. 
8. 3. 
Eichung und zulässige Abweichung der Längenmaaße. 
Die Eichungs.-Operationen, über deren Ausführung in einer besonderen Instruktion 
nähere Vorschriften ertheilt werden, haben sich bei den Längenmmaaßen sowohl auf die 
Gesammtlänge, als auf die Eintheilung zu erstrecken. 
Zur Stempelung ist nur dann zu schreiten, wenn die Vergleichung mit den 
Eichungsnormalen erwiesen hat, daß die Gesammt-Länge des Maahes entweder im 
Zuwiel oder im Zuwenig eine gröhere Abweichung nicht zeigt, als nachstehend unter 4. 
bestimmt ist, und daß gleichzeitig die Eintheilung der Vorschrift unter B. entspricht. 
#. Die Abweichung in der Gesammt-Länge darf höchstens betragen: 
1) bei metallenen Präcisions-Maaßstäben (mit seiner Eintheilung), deren 
Genauigkeits-Angabe nur in der Nichtberücksichtigung der Temperatur bei der An- 
wendung ihre Grenze findet, 
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