Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einunddreißigster Jahrgang. 1870. (31)

  
1870. 
.& VII. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 28. Jannar 1870, die Ertheilung 
einos Patents auf einen hydraulischen Apparat zum Prossen von 
Horn, Leder und anderen Stoffen betreffend. 
Mit Hochster Geuehmigung Sorenissimmt ist dew Joseph Vu#tor Cowbs zu 
Rouen ein Privilegium auf einen als neu und eigenthümlich erkaunten hydraulischen 
Apparat zum Pressen von Horn, Leder und anderen Stoffen in der durch Zelchnung 
und Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von 
heute ab für den Umsang des hiesigen Fürstenthums mit lder Wirkung ertheilt, daß 
ohne seine Zustimmung Riemand besugt sein soll, den erfundenen hydraulischen Appa- 
rat herzustellen. · 
Dieses Privllegium ist sedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die An- 
wendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfeist 
nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Exfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des 
vormaligen Fürstlichen Geheimeraths Collegiums vom 12. Apxril 1843 bei Ertheilung 
von Erfiudungspatenten in den deutschen Zollverginsstgaten zu beobachteuden Grund- 
säße ausprücklich vorausgesetzt. 
Das untexzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich hekannt, 
Rudolstadt, den 28. Jonuar 1870. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
Leo i. V.
	        
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