Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einunddreißigster Jahrgang. 1870. (31)

1870. 43 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
  
  
10. Stück vom Jahre 1870. 
XXXI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 28. Juli 1870, betreffend das Bundesgesetz wegen Gründung 
öffentlicher Darlehnskassen und der Ausgabe von Darlehns-Kassen- 
scheinen vom 21. Juli 1870. 
Das durch 30 des Bundesgesetzblattes für den Norddeutschen Bund publi- 
zirte Gesetz vom 21. d. M., betreffend die Gründung öffentlicher Darlehnskassen 
und die Ausgabe von Darlehns Kassenscheinen, wird durch nachstehenden Abdruck 
auch auf diesem Wege zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 28. Juli 1870. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Gesetz, betressend die Gründung össfentlicher re#nskasien. # die Ausgabe von 
Darlehnskassenscheinen. Vom 21. Juli 1870 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Konig vt von Preusen 2c. 
verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des 
Bundesrathes und des Neichstages, was folgt: 
8. 1. 
An denjenigen Orten innerhalb des Bundesgebietes, an welchen sich ein Be- 
dürfniß dazu herausstellt, sollen auf Anordnung des Bundeskanzlers, nach Ver- 
Fürstl. Schw. Ke#dolst. Gesetziamml. AXXI. 10 
Ausgegeben in Rudolstadt den 30. Juli 1670.
	        
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