Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einunddreißigster Jahrgang. 1870. (31)

1870. 79 
8. 64. 
Wer die vorgeschriebene Ordnung nicht beobachtet, sich den Anordnungen der 
Bahnpolizei-Beamten nicht fügt, oder sich unanständig benimmt, wird gleichfalls 
zurückgewiesen und ohne Anspruch auf den Ersah des gezahlten Personengeldes von 
der Mit- und Weiterreise ausgeschlossen. 
S. 65. 
Sichtlich kranke und solche Personen, welche durch ihre Nachbarschaft den 
Mitreisenden augenscheinlich lästig werden würden, dürfen nur dann zur Mitfahrt 
zugelassen werden, wenn ein besonderes Coupé für sie gelöst wird. Anderen Falls 
wird beim Ausschluß von der Fahrt etwa gezahltes Fahrgeld ihnen zurückgegeben. 
S. 66 
9. . 
Das Einsteigen in einen bereits in Gang geseßten Zug, der Versuch, sowie 
die Hülfeleistung dazu, ingleichen das eigenmächtige Oeffnen der Wagenthüren oder 
Aussleigen, während der Zug sich noch in Bewegung befindet, ist verboten. 
Wer im Eisenbahnzuge ohne gültiges Fahrbillet betroffen wird, hat für die 
ganze von ihm zurückgelegte Strecke, und wenn die Zugangsstation nicht sofort 
unzweifelhaft nachgewiesen wird, für die ganze, vom Zuge zurückgelegte Strecke 
das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreises, mindestens aber den Betrag von 2 
Thalern zu entrichten. Derjenige Reisende jedoch, welcher in einen Personenwagen 
einsteigt und gleich beim Einsteigen unaufgesordert dem Schaffner oder Zugführer 
meldet, daß er wegen Verspätung kein Billet mehr habe lösen können, hat, wenn 
er überhaupt noch zur Mitsahrt zugelassen wird, worauf er keimen Anspruch hat, 
einen um 10 Sgr. erhöhien Fahrpreis zu zahlen. Wer die sofortige Zahlung ver- 
weigert, kann ausgesetzt werden, und bleibt die gerichtliche Einziehung der er- 
wähnten Beträge der Verwaltung vorbehalten. 
8. 68. 
Die Uebertretung oder Nichtbefolgung der in den Is. 51—60 und 66 ent- 
baltenen Bestimmungen wird mit einer, von den zuständigen Behörden festzusetzen- 
den Geldstrafe bis zu 10 Thalern, im Unvermögensfalle mit verhälmißmäßiger 
16“
	        
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