1870.
.K III. Ministerial---Bekanntmachnng
vom 31. December 1869, Gesandtschaften des Norddeutschen
Bundes betreffend.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Seine Majestät der
König von Preußen auf Grund der Bestimmungen im Artikel 11 der Bundesverfassung
und in Ausführung des Bundeshaushaltsetats für 1870 im Namen des Norddeutschen
Bundes nunmehr auch Gesandte in München, Stutigart, Carlsruhe und Darmstadt
beglaubigt haben. Diese Functionen sind in München dem zeitherigen Königlich
Preußischen Gesandten Herrn Freiherrn von Werthern, in Stuttgart Herrn
Freiherrn von Rosenberg, in Carlsruhe Herrn Grafen von Flemming
und in Darmstadt Her#rn von Weutzel übertragen worden.
Rudolstadt, den 31. December 1869.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
IV. Ministerial-Bekanntmachung
vom 31. December 1869, die Fortsetzung der Gerichtsgemeinschaft
bezüglich der Kreisgerichte zu Sondershausen und Arnstadt betr.
Im Nachstehenden wird der zwischen den Staaksregierungen des Großherzog=
thums Sachsen-Weimar, des Fürstenthums Schwarzburg, Sondershausen und des
Fürstenthums Schwarzburg Rudolstadt über die Fortsetzung der Gerichtsgemeinschaft
bezüglich der Kreisgerichte zu Sondershausen und Arnstadt abgeschlossene Vertrag nach
allseitig erfolgter Vollziehung auf Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten
zur Nachachtung bekannt gemacht.
Rudolstadt, den 31. December 1869.
Fürstl. Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
G. Wachter.