Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1871. (32)

1871. 
  
Bie —. Neuc Maaß. 
Maaß nach|bestimmun. 
gen nach 
  
Leipziger 
1. !4. 3a Me Sel .ö2 *- 
1— — (25 Länge der Lebramten Seee. 
— 5 GBereite derselben. 
—2#— 65 Stärke derselben. . 
l——530HöhederfchüyendankandnmueküberdekDachs 
fläche. 
15— 4 Geringste Entfernung, auf welche sich Gebäude ohne 
schützende Brandmauern oder Fachwerksgebäude 
nähern können. « 
  
30—8—-GeringsteEntfernungvonSchcucmohnefchühcnde 
Brandmauer. 
200 —i60 —6eringste Entfernung der Scheuern von Wohnge- 
bäuden in Städten. 
300 —8 —Geringste Entfernung der Schmieden #c. von feuer- 
sicher bedachten Gebäuden. 
60 — 1 16|— besgl. von nicht feuersicher bedachten Gebäuden. 
200 —. 60 —Geringste Entfernung der Ziegeleien, Kalköfen, Back- 
FSööfen 2c. von Waldungen. 
3— 1 Geringste Entfernung der Schweineställe von der 
Q Nachbargrenze. 
3.— 1 — #deg der Abtritts= und Düngergruben. 
123— 3 50 eringste Entfernung der Gebäude vom innern 
  
Grabenrande der Kunststraßen. 
—. Geringste Entfernung der Gebäude, in welchen seicht 
entzündbare Gegenstände aufbewahrt werden, von 
S 6 Eisenbahnen. 
. E 
I 
  
Geringste Entfernung der Gebäude von Eisen- 
  
  
bahnen. « 
— Oeringste Entsernung der Windmühlen von Wegen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.