16 1871.
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nung. guh Zoll innunr — ——-P
35 3 – 80 Geringste Cntfemung der Narchsanghözer in nere
i rechter Richtung vom Heerde.
11— — |30 degl. in waagerechter Nichtung.
12 5 3..50 Höchste sreitragende Länge von Rauchfanghölzern.
36 ul. 1— — 12 Geringste Stärke der Wangen der Nauchrohre bei
s gebrannten Steinen.
36 unl. 2 1 — 40 Geringste Weite besteigbarer Schornsteine.
36 ul. 5 3—| — (Geringster Halbmesser des Bogens, nach welchem
die Ecke bei geschleisten Schornsteinen abgerundet
. sein soll.
36 ul. 6 —43 . Geringste Entfernung des Holzwerks von der äußern
D Wangenfläche der Schommsteine.
36 u. 98 2 25 Freistehende Höhe eines Schornsteins über Dach,
« bei der eine Verankerung durch Eisen verlangt
werden kann.
36 u#110 3— II— Geringste Entfernung der Reinigungsthüren von
brennbaren Theilen. «
2— — 50 [Länge des unverbrennlichen Theils des Fußbodens
vor Reinigungsthüren der russischen Röhren.
14 40 Breite derselben.
30u-#11 — 50 Geringstt Entfernung ** Nauchröhren von brenn-
- # baren Gebänudetheiler
4 — ' 1 — (Größe der Wnhite durch welche eiserne Nauch-
I rohre, die Decke oder Dachfläche durchschneidend
9geführt werden können.
36 al. I2100 1.— 1 30]— Geringste Entfernung derjenigen Windmühlen und
Gartenhäuser, von andern Gebäuden, bei der es
gestattet ist, die Ofenrauchrohre direkt ins Freie
zu führen.