Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1871. (32)

1871. 1 
  
  
  
  
  
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50 „Geringste Höhe der Fundamente von aus Luststeinen 
hergestellten Schornsteinen über dem Fußboden 
-tesp. höchsten Wasserstande. 
(Veringste Höhe desjenigen Theils von Rauchrohren 
unter und über der Dachfläche, welcher aus ge- 
brannten resp. geeigneten Bruchsleinen construirt 
sein muß, selbst wenn der übrige doei der Rauch- 
rohre aus Luftsteinen hergestellt ist i 
25 „Geringste Stärke der Wangen der aus Luststeinen 
construitten Schornsteine. 
— Geringste Entfernung nicht feuersicher gedeckter Ge- 
bäude von anderen Gebäuden 
— Geringste Entfernung eines mit solzbekleidung, ver- 
; sehenen Gebäudes von anderen Gebänden. 
50 |Geringste Länge der Blechbekleidung hölzerner 
Gesimse. 
15 Größter Vorsprung der Schaufeuster vor der Außen- 
seite der Häuser. 
Geringste Höhe derselben über dem Straßenpslaster. 
— (Breite der Straße oder 
(Breite des Bürgersteigs, welche überschritten sein 
muh, wenn Thüren 2c. im Erdgeschoß, welche unter 
5 vom Pflaster oder Erdboden entfernt sind, nach außen 
» aufschlagen dürfen. 
Risalite von höchstens 
Vorsprung sind nur in Straßen von über 
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— Breite mit einem Bürgersteig von über 
— GBreite zu gestatten.
	        
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