1871. 29
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
von dem Wunsche geleitet, eine durch das Saalthal führende Eisenbahnverbindung
zwischen der Thüringischen Stammbahn und der Gera-Eichichter Bahn zur Aus-
führung zu bringen, haben Behufs einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu
Bevollmächtigten ernannt:
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt
Höchst-Ihren Justizrath Carl Ferdinand Hauthal,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen
Allerhöchst- Ihren Regierungsrath Dr. jur. Adolph Volkmar
Reinhard,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen
Höchst-Ihren Geheimen-Staatsrath Albrecht Otto Giseke,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchst. Ihren Kreishauptmann Conrad Ludwig Gerstenbergk,
welche nach gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten, unter Vorbehalt der
Ratification, folgenden Vertrag abgeschlossen haben.
Artikel 1.
Die Grohherzoglich Sächsische, die Herzoglich Sachsen-Meiningensche, die
Herzoglich Sachsen = Altenburgische und die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische
Regierung verpflichten sich, jede für ihr Gebiet, einer unter dem Namen der
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft zu bildenden Actiengesellschaft unter den sub & diesem A
Vertrage angeschlossenen und einen integrirenden Bestandtheil desselben bildenden
Concessionsbedingungen die Concession zum Bau und Betriebe einer Locomotiv,
Eisenbahn zu ertheilen, welche von der Thüringischen Eisenbahn in der Nähe von
Sulza unmittelbar ausgehend, über Camburg, Dorndorf, Jena, Rothenstein,
Kahla, Naschhaufen, Uhlstädt. Rudolstadt zum Anschluß an die Gera-Eichichter
Bahn bei Saalfeld geführt werden soll. q