Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1871. (32)

1871. 29 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen und 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
von dem Wunsche geleitet, eine durch das Saalthal führende Eisenbahnverbindung 
zwischen der Thüringischen Stammbahn und der Gera-Eichichter Bahn zur Aus- 
führung zu bringen, haben Behufs einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu 
Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt 
Höchst-Ihren Justizrath Carl Ferdinand Hauthal, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen 
Allerhöchst- Ihren Regierungsrath Dr. jur. Adolph Volkmar 
Reinhard, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen 
Höchst-Ihren Geheimen-Staatsrath Albrecht Otto Giseke, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg 
Höchst. Ihren Kreishauptmann Conrad Ludwig Gerstenbergk, 
welche nach gegenseitiger Anerkennung ihrer Vollmachten, unter Vorbehalt der 
Ratification, folgenden Vertrag abgeschlossen haben. 
Artikel 1. 
Die Grohherzoglich Sächsische, die Herzoglich Sachsen-Meiningensche, die 
Herzoglich Sachsen = Altenburgische und die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische 
Regierung verpflichten sich, jede für ihr Gebiet, einer unter dem Namen der 
Saal-Eisenbahn-Gesellschaft zu bildenden Actiengesellschaft unter den sub & diesem A 
Vertrage angeschlossenen und einen integrirenden Bestandtheil desselben bildenden 
Concessionsbedingungen die Concession zum Bau und Betriebe einer Locomotiv, 
Eisenbahn zu ertheilen, welche von der Thüringischen Eisenbahn in der Nähe von 
Sulza unmittelbar ausgehend, über Camburg, Dorndorf, Jena, Rothenstein, 
Kahla, Naschhaufen, Uhlstädt. Rudolstadt zum Anschluß an die Gera-Eichichter 
Bahn bei Saalfeld geführt werden soll. q
	        
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