Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

18%. 
1872. 
àa. in der Mutterrolle — mit Auzuahme derjenigen, welche sich auf steuerfreie Lie- 
b 
c. 
bewirkt. 
enschaften (Categorie B.; 8. 19) beziehen, und mit rother Dinte zu bewirken 
15 — mit schwarzer Dinte, 
in dem Flurbuche 
1) in den Zalen des §. 58 zu a bis I und des 8. 59 zu a und e mit 
ot 
2) url dem Hule des §. 59 zu b mit schwarzer Dinie, 
in dem Artikelverzeichniß mit schwarzer Dinte 
KS. 49. 
E—— Bei Berichtigung der Mutterrolle sind — soweit nicht durch die nachstehenden 
Vorschriften etwas Anderes bedingt wird — die bei der ersten Anfertigung derselben 
befolgten Vorfchiste ebenfalls zu beacht 
chten 
n ganzer Artikel (8. 26) oder der Haupttheil desselben auf einen neuen 
Cigenchüner übergegangen, so wird der Name, Vorname und die sonstige Bezeichnung, 
auch — sofern der neue Eigenthümer einen andern Wohnort hat, als der bieherige — 
der eingetragene Wohnort in der Ueberschrift des Mutterrollenartikels durchstrichen, und 
der neue Name u. s. w. des neuen Eigenthümers unter Beifügung des Stuerlah, 
für welches die Fortschreibung stattsindet, darunter geschrieben, in Betreff der elwa 
nicht mit übergegangenen einzelnen Grundstücke aber nach Maßgabe der Vorschriften 
im F. 50 verfahren. 
Unterscheiden sich Name, Vorname r2c. und Wohnort des neuen Eigenthümers nur 
in Ansehung des Vomamens von denen dee bisherigen Eigenthümers, so ist nur der 
abweichende Vorname zu löschen und der Vomame des *- Eigenthümers, eensals 
unter Beifügung des Siuewahr, darüber zu schreibe 
8. 50. 
Haben nur einzelne Grundstücke eines Artikels einen Eigenthumswechsel rüttn. 
so werden diese Grundstücke in den Spalten 3 bezichungsweise 4 bis 10 d 
Mutterrolle durchstrichen, und wird in Spalte 14 und 15 der Jahrgang. - 
Fortschreibung 4 deei Nummer des bahiehungomei der mehreren Arkikel, auf 
welche die Grundstücke übertragen werden, vermer 
Auf letzteren Mche erfolgt die Zuchreitrng der fraglichen Grundstücke im 
unmittelbaren Anschluß an die bereits vorhandenn Eintragungen auf der näch- 
sten freien Zeile, und wird auch hier der bezügliche Vermerk über die Fort. 
schreibung, jedoch in den Spalten 12 und 13, beigefügt. 
Sämmtliche in ihrer Form veränderten Flächenab asnte (6§. 27 bis 30) 
werden in der Mettenoal= unter Durchstreichung der Spalten 3 beziehungs-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.