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der Annahme vorliegt, daß die Sendungen Flüssigkeiten, dem schnellen Verderben
und der Fäulniß ausgesetzte Sachen, lebende Thiere, Zündhütchen oder Zündspiegel
enthalten.
S. 14.
Correwoaderjtarien. 1 Die Vorderseite der Correspondenzkarte ist für die Adresse
bestimmt. Die Rückseite kann zu schriftlichen Mittheilungen benutzt werden. Die
Adresse und die Mittheilung können mit Tinte, Bleifeder oder farbigem Stifte ge-
schrieben werden; nur muß die Schrift haften und deutlich sein. Die Formulare
können auch zu Begleitadressen und Signaturen für Packete, ingleichen zu Postvor-
schußsendungen verwendet werden.
ie Correspondenzkarten können auch gegen ermäßigtes Porto (5§. 15) als
Formulare zu Drucksachen benutzt werden; in diesem Falle müssen die Mittheilungen
auf der Rückseite der Correspondenzkarte durch Druck, Lithographie oder soust auf
mechanischem Wege hergestellt sein; sie dürsen keine weitergehenden schriftlichen Ein-
schaltungen oder Zusätze enthalten, als nach §. 15 bei Drucksachen gestattet sind.
III Zu den Corespondenzkarten mit Rückantwort werden besonders dazu ein-
gerichtete Formulare verwendet, von denen die zweite Hälfte zur Rückantwort dient;
dergleichen Correspondenzkarten können zu Postvorschußsendungen nicht verwendet
werden.
Formulare zu den Corespondenzkarten können bei allen Postanstalten
bezogen werden.
V Die Corespondenzkarten unterliegen dem Frankirungszwange. Für Coree-
spondenzkarten mit Rückantwort muß auch für die Nückantwort das Porto voraus-
bezahlt werden.
8. 15.
Eracksackto,. 1 Gegen die für Drucksachen festgesetzte ermäßigte Taxe können beför-
dert werden: alle gedruckte, lithographirte, metallographirte, photographirte oder sonst
auf mechanischem Wege hergestellte, nach ihrem Format und ihrer sonstigen Be-
schaffenheit zur Beförderung mit der Briefpost geeignete Gegenstände. Ausge-
nommen hiewon sind die mittelst der Copirmaschine oder mittelst Durchdruckes
hergestellten Schriftstücke.
I Die Sendungen können entweder unter der Adresse bestimmter Empfänger,
oder als extraordinaire Beilagen solcher Zeitungen und Zeitschriften, die durch die
Post debitirt werden, zur Einlieferung gelangen.