1872. 234
15 durchstrichen und in Spalte 10 und 11 über der bisherigen Bezeichnung
die neue Culturart und Classe, sowie in Spalte 13 beziehungsweise 15 der
neue Reinertrag einget
1) Ist eine Parzelle ohne inderung ihrer Form in die Classe der Hofstellen
üergstreten, 4% werden die Eintragungen in den Spalten 10. 11, 13 bezie-
hungsweise 15 durchstrichen und in Spalte 10 die veränderte Bestimmung über
der gestichenen Culturart, in Spalte 13 beziehungsweise 15 der neue Rein-
ertrag über dem gestrichenen Reinertrage eingetragen.
S. 59.
a) Hat eine Parzelle durch Khein, Erenzrgulmm oder aus sonstigen Anlässen
sich in ihrer 14 verändert und eine oder mehrere neue Nummern schaltnn,
so wird sie im Flurbuche in run Speten 3 bis 13 beziebungsweise 14.
16, 17 gänzlich aestrichen, . in Spalte 1 das Jahr, für welches die Mi
schreibung erfolgt ist, vern
Demnächst werden die uns nadenen Parzellen nach Maßgabe 1 sch aus
den Spalten 13 bis 23 des Fortschreibungsprotocolls B (I. 19 zu 0) er-
gebenden Bestandes in unmittelbarer Folge auf die Eintragungen ves 4%24C%
senden Kartenblatts in der durch die Zähler der harhe eme (§. 17
der Anweisung lI) gegebenen Reihenfolge im Flurbuch nach
Den diesfälligen Nachträgen wird als Ueberschrift in Buch das Jahr,
für welches die Prrischaun erfolgt ist, beig gesant.
) Berichtigungen der Nachträge (b), welche demnächst im Wege der weiteren Fort-
schreibung nothwendig werden, sind lediglich nach den für die Berichtigung des
Flurbuchs selbst ertheilten Vorschriften (SF. 58) auszuführen.
S
8. 60.
Das Artikelverzeichniß ist dergestalt fortzuschreiben, daß dasselbe zu jeder Zeit
sämmtliche Mutterrollenartikel in deren Nummerfolge nebst dem Namen, Vor-
namen und der sonstigen Bezeichnung, sowie dem Wohnort der Eigenthümer, in genauer
Uebereinstimmung mit der durch die Forischreibung berichtigten Mutterrolle vollständig
nachwei
Dabei ist insbesondere Nachstehendes zu beachten:
a) Erleiden einzelne oder sämmtliche Eintragungen in Spalte 3 und 4 eine Ver-
änderung, so sind die bezüglichen, von lebterer berührten Eintragungen zu
Föschn. * der neue Bestand darunter, bei kleineren Aenderungen darüber zu
chreib
b) peo0mm ein Artikel ganz zum Ausfall, so sind die betreffenden Eintragungen
in Spalte 1 bis 4 sämmtlich zu löschen.
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