Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 
45 
Muster VI. (zu 8. 39.) 
— 
Grundsteuer-Verwaltung. 
öSteuerbezirk 
Gemeindebezirk Steuerjahr 
Auozug 
aus den 
Fortschreibungsprotocollen, 
enthaltend 
die Ergebnisse der behufs Fortschreibung der Gunmdsteuerbücher und Karten ausgeführten Vermessungen, 
owie die Veränderungen in der Besteuerung der Grundstücke. 
  
An den Gemeindevocsland An den herrn —— 
zu 
mit dem - gegenwärtigen 
  
Auszug an die nebenbezeichnete 
Adresse zu befördern, das anliegende 
—-Infinnationsdocumenkvollziehenund, 
mit Ausfüllung der beigedruckten Be- 
scheinigung versehen, an den Unter- 
zeichneten unverzüglich uurückgelangen 
zu lassen 
den 
Das Katasleramt. 
  
Gegenwärtiger Auszug wird in Gemäßheit des F. 38 der Anwei- 
sung für das Verfahren bei der Fortschreibung der Grundsteuerbücher 
und Karten vom 8. September 1870 zur Kenninißnahme mit dem 
Vemerken mitgetheilt, daß Einwendungen gegen die darnach vorzu- 
nehmende Fortschreibung binnen einer Präclusiofrist von 11 Tagen 
vom Empfang dieses Auszugs an gerechnet, bei dem Unterzeichnelen 
mündlich zu Protocoll, oder schristlich unter Angabe der Gründe 
und Rückgabe dieses Auszugs anzubringen sind, widrigenfalls die 
Einwilligung in die Fortschreibung angenommen und letztere bewirkt 
werden wird. 
den 
Das Katasteramt. 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.