Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1040 1872. 
Der Brand hat statigesunden am: 
  
Die umstehend bezeichneten neuerbauten, vom Grund aus 
wieder ausgebauten Gebäude sind bewohnbar, beziehungs- 
weise nutzbar geworden im Jahre. 
  
Die umstehend bezeichneten Veränderungen sind eingeireten 
im Monat . 
  
Anzahl der vorgelegten Bescheinigungen oder sonstigen Ur- 
kunden 
  
Antrag: 
  
Unterschrift des Anmeldenden als Anerkenntniß der vor- 
stehend aufgenommenen Veränderungen. 
Beglaubigt: 
  
Das Katasteramt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.