Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 17 
Belag M. zur Veränderungsnachweisung Muster VII. (zu F. 25.) 
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Gebäudesteuer-Verwaltung. 
Steuerbezirk 
Gemeindebezirk Steuerjahr 
(Mlattes Land) 
Uaächweisung 
auf der Besitzung 
neu erbauten, vom Grunde aus wieder aufgebauten, in der Substanz veränderten Gebäude, 
sowie solcher bioher stenerfreier Gebäude, welche in die Classe der stenerpflichtigen übergetreten sind. 
Eingetragen unter 33. der Gebäudesteuerrolle. 
Eigenthümer: 
Von den umstehend verzeichneten Gebäuden wird auf Grund des §. 3 des Gebändesteuerge- 
sebzes vom 13. August 1868 seitens des Eigenthümers die Steuerfreihrit in Anspruch genommen: 
  
  
für das Gebäude Angabe s Gutachten 
unter des Grundes. I“ des Gemeindevorstandes. 
I. 8 2. 3. 
  
  
 
	        
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