Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

144% 1872. 
– , — 
Die Vollständigkeit und richtige Berechnung vorslehender Heberolle 
  
  
  
bei der bei der 
GrundstenerbbädS 
*. —— r- . 
* E— * * 
  
a) an Prinzipalsteuer auf 
b) an Beischlägen auf 
  
  
Zusammen auf 
wird hierdurch bescheinigt. 
Rudolstadt, den 
  
  
  
  
  
  
  
Das Katasteramt. 
  
  
18. 
Gegenwärtige Heberolle wird be ver 
Grundsteuer Gebäudesleuer 
- bnu K. v# 
  
K 
  
a) in Betreff der Prinzipalsiener auf. 
b) in Betreff der Beischläge auf 
  
Zusammen auf 
  
  
  
  
  
  
  
orten. 
hiermit festgestellt. 
Rudolstadt, den 
Ueberhaupt auf 
  
Fürstliches Ministerium, Finanzabthellung. 
  
 
	        
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