Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

170% 1872. 
Steueramt. — — Steuerjahr 
Es wird hierdurch bescheinigt, daß für das Jahr —weder mehr noch weniger, 
als vorstehend angegeben, in Zugang oder Abgang nachzuweisen ist. 
Rudolstadt, den– . 
  
Das Katasteramt. 
  
Dao berichtigte Sollaufkommen wird hiermit für das * ai 1r. · 
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in Worten — — — 
festgestellt und gegenwärtige Hauptnachweisung dem Katasteramte zur weiteren Veranlassung gemäß 
8. 35 der Anweisung IV. für das Verfahren bei Erhebung der Grund= und Gebändesteuer 
vom . wieder zugeferligt. 
Rudolstadt, den . .. “ 
Fürstliches Ministerium, Finanz-Abtheilung. 
M 
  
Engegangen am 
Aach Erledigung vorstehender Verfügung urschristlich an das Fürstliche Steueramt zu 
abzugeben. 
Rudolstadt, den 
Das Katasteramt.
	        
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