Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 1714 
V. 
Gebührentarif. 
. Bar dle Fortschreibungsarbelten u. s. w. beim Katasteramte. 
8. 1. 
dur d nie Ankerligung von Auszügen aus den Oniidseitt · Willenolln, Flur= 
büchern und Fortschreibungsprotokollen (. 19 der Anweisung I.), sowie aus den 
Gebändesteuerrollen und Veräuderungsnachweisungen (58. 13 und 17 der Anweisung II.). 
wenn solche von den betheiligten Grundeigenthümern oder im Interesse derielben von 
einer offentlichen Bebörde verlangt werden, haben die Betheiligten Getühren zu ent- 
bichten. welche. mit Einschluß der Koslen für die Formulare, betragen: 
u) für die Anferligung eines Auszugs aus der Oennstenemutterralle oder dem 
urbuch u. s. w., wenn derselbe zehn Grundstücksabschnitte oder weniger 
enthaͤlt EI Sgr. 
fuͤr jeden weitern bschuin außerdem noch 3 l. 
für das Beischreiben der Grenzuachbarn, wenn dieh vonv vem Velheiligten 
verlangt worden, für jedes eingetragene Nochbarbesizaiuce 
1 Kr. oder 3 Pf. 
für die Anfertigung eines Auczugs aus der Gebändesteuerrolle, beziehungs- 
weise der Veränderungsnachweisung, wenn * zebn Gebäude oder weniger 
enthält 174 Kr. oder 5 Sgr. 
für jedes weiler- Gebäude auherdem noch .t 1 
8. 2. 
) Für vie Ansertigung von Auszügen aus den Orginellorten 66. 5 4½% r der 
Anweisung II.) für jede Parzelle (atschmth 
Fürstl. Schw.-Rudolk Gesetzsammlung KXXIII. . 23 
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