Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

108 1872. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den. 3. April 1872. 
EIIIII Samarzh· Ministeriuu. 
von Bertrab. 
  
M XIV. Betanntmachung 
des. Fürstlichen Ministeriums vom 3. Mai 1872, die Ertheilung 
eines Patents auf eine neue Art von Knieblechröhren, Ofenrohr- 
Ellenbogen und auf eine Maschine zu deren Herstellung 
betreffend. 
„Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Fabrikanten Heinrich 
Leriuan iu Kaltenherberg bei Bourscheid in Rheinpreußen auf die Erfindung 
einer Knieblech-Röhre, Osenrohr-Ellenbogen und einer Maschine zu Aufertigung 
dieser Ellenbogen und sonstigen Krümmlinge in der durch Zeichnung und Beschrei- 
bung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab 
für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne 
seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese Röhren nebst Maschine herzu- 
stellen. , 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann al3 erloschen zu betrachten, wenn die 
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem biesigen Fürstenthume nicht binnen 
Jahresfrist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er- 
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachten, 
den Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.
	        
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