1872. 1r
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
10. Stüch vom Jahre 1872.
XXV. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums vom 17. Juli 1872,
die Ertheilung eines Patents auf eine mechanische Vorrichtung an
Nähmaschinen zu Herstellung von Knopflöchern sowie auf die
Anfertigung einer Fadenklemme zu diesem Zwecke betreffend.
Mit höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Nähmaschinen= Fabrikanten
Gustav Kallmeyer in Bremen ein Privilegium auf eine verbesserte und zu Her-
stellung von Knopflöchern eingerichtete Nähmaschine, sowie auf die Anfertigung einer
Fadenklemme zu diesem Zwecke in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewie-
senen Weise auf fünf nach einander solgende Jahre von heute ab für den Umfang
des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne seine Zustimmung
Niemand befugt sein soll, den fraglichen Mechaniomus herzustellen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann für erloschen zu betrachten, wenn die
Anwendung der sraglichen Ersindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen
Jahresfrist nachgewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er-
Fürstl. Schw.-Rudolst. Gesesammlung XXXIII. 20
Ausgegeben in Rudolstadt am 20. August 1872.