Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 141 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
12. Stück vom Jahre 1872. 
.X XXX. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 1. October 1872, die Ertheilung 
eines Patents auf Verbesserung in der Behandlung menschlicher und 
anderer Excremente, sowie animalischer Stoffe, um dieselben zu 
desinficiren, zu zersetzen und in einen unschädlichen Dünger 
zu verwandeln, betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Serenissimit ist den Herren William Cameron 
Sillar, Kaufnmann zu Blackhurst, Robert Georg Sillar, Nentier zu 
Bolton und Christophor Nawson, Direktor der Guano-Compagnie zu London, 
auf Verbesserungen in der Behandlung menschlicher und anderer Excremente, sowie 
animalischer Stoffe, um dieselben zu desinsiciren, zu zersetzen und in einen unschäd- 
lichen Dünger zu verwandeln, in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise 
auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen 
Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne ihre Zustimmung Niemand befugt 
sein sol, die Desinsicirung der sraglichen Stoffe auf die angegebene Weise zu 
bewirken und den gedachten Dünger herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die 
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen 
Jahresfrist nachgewiesen werden kann. 
Farstl. Schw.-Rudolst. Gesetzsammlung XXIIII. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 5. November 1972.
	        
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