Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 143 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 1. October 1872. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
von Bertrab. 
  
XXXII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 9. October 1872, 
die Modification der Verordnung vom 27. Angust 1869 wegen Ein- 
führung breiter Nadfelgen für den Verkehr auf den Kunststraßen 
der Fürstlichen Unterherrschaft betreffend. 
Mit höchster Genehmigung Serenissimi wird andurch bestimmt, daß die 
Vorschriften der Verordnung vom 27. August 1869 wegen Einführung breiter Rad- 
felgen für den Verkehr auf den Kunststraßen der Fürstlichen Unterherschaft (Ges.-S. 
S. 159), auf die Fuhren von Brenn= und Nutzholz aus den Forsten bis auf 
Weiteres keine Anwendung finden sollen. 
Rudolstadt, den 9. October 1872. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
von Bertrab.
	        
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