26 1872.
Lautet die Adresse:
„An A. zu Händen des B.“
„ An A. abzugeben an B.“ 6 so muß die Bestellung jedesmal an den zu.
„An A. uuK soins de B.“ letzt genannten Adressaten (0.) erfolgen.
„An A. core ol B.“ s
Wenn die Adresse lautet: „An A. per adresse des B.,“ so darf die Bestellung
sowohl an den zuerst genannten Adressaten (A.), als cuch an den zuletzt genannten
Adressaten (3.) stattfinden.
V. Die Bestellung recommandirter Sendungen darf nur gegen Empfangs-
bekenntniß geschehen, und hat der Adressat oder dessen Bevollmächtigter zu diesem
Behufe den Ablieferungsschein zu unterschreiben.
VI Die Postmandate dürfen nur dem Adressaten oder dessen legitimirten
Bevollmächtigten vorgezeigt werden. Bei Benennung mehrerer Personen erfolgt
die Vorzeigung nur an den zuerst genannten Adressaten oder dessen legitimirten
Bevollmächtigten.
VI. Die Bestellung der Postsendungen an Militairpersonen oder an goglinge
von Erziehungsanstalten, Pensionaten ꝛc. erfolgt auf Grund der mit den Militair-
behörden oder den Vorstehern der Erziehungsanstalten getroffenen besonderen Ab-
kommen an die von den Militairbehörden bz. den Anstaltsvorstehern beaustragten
Personen.
VIII. In Betreff der Behändigung von Expreßsendungen gelten dieselben Be-
stimmungen, welche bezüglich der im gewöhnlichen Wege zur Bestellung gelangenden
Sendungen maßgebend sind.
v. 36.
En rer. n In Betreff der Bestellung von außergerichtlichen
In
Schreiben mit Behändigungsschein gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Insinnationen sollen in der Behausung derjenigen, an welche sie
zu bewirken sind, und bei Handelsleuten in ihren Läden und Schreib-
stuben geschehen. 6%
2) Die Insinuation muß an den, auf dem Schreiben benannten Adressaten
erfolgen. Wird der bezeichnete Adressat nicht persönlich angetroffen, so-
sind gemöhnliche Schreiben mit Behändigungsschein