Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 36 
änderung solcher Behälker entweder nach ihrer Beschaffenheit nicht zu befürchten oder 
durch Anlegung amtlicher ZIdentitätszeichen zu verhüten ist, eine Tarirung derselben, 
vorbehaltlich periodischer Nachprüfungen, ein= für allemal erfolgen. Der Brauerei- 
besitzer hat alodann auf Verlangen der Steuerbehörde die solcher Art ermittelte Tara. 
auf dem Behälter selbst deutlich bezeichnen zu lassen und jede demnächst etwa beab- 
sichtigte Veränderung in der Größe oder Konstruklion des Behälters der Steuer- 
behörde vorher schriftlich anzuzeigen. Das Ergebniß der Tarirungen wird von den 
Aussichtsbeamten im Brausteuerbuche (Muster (i. Spalte „Sonstiger Nevisionsbefünd“) 
beziehungsweise im Nevisions-Notizbogen (-# 15) vermerkt. 
3) Zu 8. 4. 
Die Grundsätze für die Fixation der Brausteuer enthält die Aulage I. 
4) Zu §. 5 
der dazu Brrechtigten schriftlich bei der Steuerhebestelle des Mohnorts unter Angabe: 
a) der Zahl der zum Haushalte gehörigen Personen über 14 Jahren, 
5) des Zeitraums, für welchen die Anmeldung gelten soll. 
Die Anmeldung geschieht nach Maßgabe des anliegenden Musters .. in doppelter 
Ausfertigung und kann sämmtliche zur steuerfreien Bereitung des Haustrunkes Be- 
rechtigte derselben Ortschaft umfassen. 
Die Ortobehörde na die Nichtigkeit des angemeldeten Personenstandes auf der 
Anmeldung zu bescheinige 
Vorübergehend amonmene Arbeiter oder Dienstleute werden, wenn sie im 
Haushalte Kost und Wohnung erhalten, zum Haushalte gerechnet. 
II. Die Anmeldung (I.) dient zugleich als Anmeldungsschein (. 5 Absatz 2 des 
Gesetes). Die Hebestelle hat denselben in der Regel auf die Dauer eines vollen 
Kalenderjahres beziehungsweise, wenn die Anmeldung erst im Laufe eines Jahres 
stattsindet, für den noch übrigen Theil des Kalenderjahres durch Vermerk auf der 
Anmeldung zu ertheilen. 
Der Anmeldungsschein kann jedoch nach der Bestimmung der Direktivbehörde 
dem Anmeldenden auch auf mehrere — und zwar auf höchstens 5 - hintereinander- 
folgende Kalenderjahre ertheilt werden. Treten im Laufe eines Jahres Umstände ein, 
1 
Anlage I. 
beil 
uslrunls. 
. Die Anmeldung zur steuerfreien Bereitung des Haustrunks erfolgt seitens Suerbhe 
A.
	        
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