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Wuster A.
—
Steuer-Hebebezirk: Ortschaft:
erder. Tangerwisch.
Anmeldung
zur
teuerfreien Bereitung des Haustrunkes.
zubewahren von:
smul, Bauer,
ungertoisck Nr.
Anweisung für den Gebrauch.
Die — von Bier als Haustrank ih steuerfrei, rm W ohne besondere rznonlagen lediglich zum eigenen Bedarf
in einem Hausballe von nicht mehr als 10 e Tencn uier 14 Jahr # * 27 Vor- übergehend angenommene Arbeiter oder
D wrsen wenn sic im Haushaolte Kost und Wohnung erhalten, zum Haushalte rE)— #uschnet.
löuser haben auf die Soid des leurgfrcten,⅝ s- Feient Anspru
Wer ben. r Bewilligung Gebrauch m will, 9 diese Anmeldung in doppelter bretkesr, unier Tuuslaun der
allen 1— 7 Sti#e 2, mit dem At Fo 4 Eu bebörd e auf Seite 4 versehen, der Hebestelle einzareichen. Die Anmeldung
Sp
kann nt nl zur geuer Kreien Vereitung des Haustrunks Berechtigie derselben Ortschalt umfassen, solern die Bewilligung von
allen für denselben ##nan suchgriuch wird.
Die seuersteie Bereitung ist bewilligt, lebald die Hebestelle die Genehmigung aus Seite 4 ertheilt und ein Exemplar
arr. l * meweles im Falle einer #emeinsomten Anmeldn aber dem Vorstande der Hchalt bezw. k al
Anmeldung u be. anrschen, e son, welche zur Aulbewohrung bestimmt worden, ausgehän
one 8 wenn sein Haushall sich wöhrend der Galulgkeilt. ps W n aus 10 Personeu aetn
abten vergrößert oder die geieliche Sleuersreiheit auf ander, re Weist urch Auschaffung don Vrals #0 der Eröffnu
4 hae udgeschlosse wird, hiervon der Hebesselle sosort 7r rn- des Un#auchangeine Anzeige zu st-
Die Ber- ung zur Sieuerlreihein“ erlischt alsdonn mit dem in der Beränderung.
d blq eatIBsnsulnchlsamssadbcllkqshonge Perle-ten gegen Emtgen ist untersagt. Die Berabreichung von
Bier an vorlibergehend angenomment Arbtiteĩ oder Dienstleuse, denen nur Kost und bohn. aber keine Wohnung gewahri wird,
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auf der Gülligkeitofrin ih der Anmeldungsschein der Hebestelle zur Einziehung, event. zur rerwerung oder Ver-
lrn einzureichen.