Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 61 
Muster A. 
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amts-Bezirk: Hebe-Bezirk: 
S § 
NB. Bei der Fixalion ohne Vorbehall der Nachversteurrung werden die I ) eingeklammerten Worte resp. 
Jahlen in den 88. 2 und 5 durchstrichen. 
Dei der Fration mil Nachversteucrung werden die () eingellammerten Worte im §. 2, sowie der §.8 
ganz und de#gl. die: Vestandsausfnahme am Schluff., vurchstrichen. 
Wird Fixal seitens der Dirrklivbehörde von den Verpflichlungen nach §. 13 Alinea 2 und 4 des Ge- 
letes embunden, so sind im §. 5 Absah 2 Jellc 2 hinter: „§. 13 Alinco 17 die Johlen 2 und 4 zu 
benerhe und in Zeile 2 des §. 5 hinter: .13 MAlinea= die Zahlen 2 und 4 vor relp. hinker 3 hin- 
aujussigen. 
Brausteuer- Firations-Vertrag. 
Zwischen dem unterzeichneten Hanpt- Amte und dem Besitzer der zu 
unter In belegenen t wird unter Vorbehalt der Genehmigung 
zu für die Zeit v. 7 
bis . 187 nachstehender Braufteuer-Fixations-Vertrag abge- 
schlossen. 
8. 1. 
Der Brauereibesitzer wird während der Vertragsdauer 
in der bezeichneten Brauerei zur Bereitung von Bier die nachstehend angegebenen 
steuerpflichtigen Braustoffe, nämlich: 
verwenden. Derselbe hat von diesen Braustoffen die im §. 1 des Gesetzes wegen 
Erhebung der Braustener vom 31. Mai 1872 angeordnete Steuer in einer Abfin= 
dungssumme zu entrichten, 
welche für ein volles Jahr f Thaler 
die Vertrags-Periode z1 Gulden festgeseht worden ist. Von
	        
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