1872. 61
Muster A.
— —
amts-Bezirk: Hebe-Bezirk:
S §
NB. Bei der Fixalion ohne Vorbehall der Nachversteurrung werden die I ) eingeklammerten Worte resp.
Jahlen in den 88. 2 und 5 durchstrichen.
Dei der Fration mil Nachversteucrung werden die () eingellammerten Worte im §. 2, sowie der §.8
ganz und de#gl. die: Vestandsausfnahme am Schluff., vurchstrichen.
Wird Fixal seitens der Dirrklivbehörde von den Verpflichlungen nach §. 13 Alinea 2 und 4 des Ge-
letes embunden, so sind im §. 5 Absah 2 Jellc 2 hinter: „§. 13 Alinco 17 die Johlen 2 und 4 zu
benerhe und in Zeile 2 des §. 5 hinter: .13 MAlinea= die Zahlen 2 und 4 vor relp. hinker 3 hin-
aujussigen.
Brausteuer- Firations-Vertrag.
Zwischen dem unterzeichneten Hanpt- Amte und dem Besitzer der zu
unter In belegenen t wird unter Vorbehalt der Genehmigung
zu für die Zeit v. 7
bis . 187 nachstehender Braufteuer-Fixations-Vertrag abge-
schlossen.
8. 1.
Der Brauereibesitzer wird während der Vertragsdauer
in der bezeichneten Brauerei zur Bereitung von Bier die nachstehend angegebenen
steuerpflichtigen Braustoffe, nämlich:
verwenden. Derselbe hat von diesen Braustoffen die im §. 1 des Gesetzes wegen
Erhebung der Braustener vom 31. Mai 1872 angeordnete Steuer in einer Abfin=
dungssumme zu entrichten,
welche für ein volles Jahr f Thaler
die Vertrags-Periode z1 Gulden festgeseht worden ist. Von