Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

66 C 1872. 
8. 11. 
Dieser Vertrag ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, beiderseits 
vollzogen und je ein Exemplar desselben von jedem Kontrahenten in Empfang genommen. 
den ½ 187 den 4 187 
Amt. Der Brauereibesitzer 
Obiger Vertrag wird hierdurch genehmigt. 
den " 187 
Cestandsaufnahme. 
Beim Beginn der Fixation am *|] Bei Lösung des Fixationsverhältnisses 
187 waren Hoktoliter an. 187 
Liter, in Worten: 
ober #r r; 
luuz gährig Bier Würze vorhanden. 
- Bier —- 
Diese Wäür sind in die 
Fixation mit hinüber genommen worden, 
was bescheinigt wird. 
den 187 
Die Revisionsbeamten. 
Anerkannt: 
den in 187 
Der Brauereibesitzer 
 
	        
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