Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 83 
c. 
Aumelde-Register 44 5. 
Aumeldung 
über 
Ausfuhr von Bier in Flaschen. 
Der unterzeichnete Weiss als Besitzer der zu Berk#i#n gelegenen Prauerei meldet hiermit 
bem Hoaup · Steueramte süir inländische Gegensfũnde zu BDerlin, daß er beabsichtigi, das 
nach Verpadung und Menge nachsiehend näher augegebeue Vier in Flaschen innerhalb der 
nächsten drei Tage dem Haupt--Steueramte sür ausländische Gegenslũnde zu Der'# zur 
Abjertigung zu gestellen und deminächst ũber die Grosshereoglicli Ilessische Orts- Einnelimerei 
zu Ti#hpenbeim an Terxleben zu 71eslelber im Crosserzoy'hte# Dacken auszuführen. Der 
Umeczeichnete trägt darauf an, ihm nach eriolgter Ausjuhr des Bieres auf Grund des dies- 
salligen Bescheinigungen die zugesagte Steuervergütung zu gewähren, und versichert zu dem 
Ende, dah das unten angemeldete Vier in seiner Brauerei gebraut und zu jedem Hektoliler 
desselben mindeslens eine dem Steuerwerihe von 10 Sgr. emsprechende Menge an Brauslossen 
verwendet ist.
	        
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