Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 7 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
4. Stüch vom Jahre 1872. 
K VIII. Gesetz 
vom 19. Januar 1872, die Einführung einer neuen Geschäfts- 
ordnung für den Landtag betreffend. 
Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg 2c. 
haben die anliegende zwischen Unserer Staatsregierung und Unserem getreuen Land, 
tage vereinbarte Geschäftsordnung für den Landtag des Fürstenthums zu genehmigen 
beschlossen und verkündigen dieselbe andurch in Kraft eines Landesgesetzes unter 
Aufhebung der Geschäftsordnung vom 9. Februar 1855 (Ges.-Samml. Seite 21 ff). 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrit und beigedrucktem Fürst. 
lichen Insiegel. s 
So geschehen 
Rudolstadt, den 19. Januar 1872. 
(L. 8.) Georg, Fürst zu Schwarzburg. 
v. Bertrab. v. Ketelhodt. 
Fürstl. Schw.-Rudolsl. Gesetsammlung XXXlll. 12 
Ausgegeden in Rudolstadt am 10. Februar 1872.
	        
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