Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

134 1873. 
Wir Georg, von Gottes Guaden Fürst zu Schwarzburg 2c. 
urkunden hierdurch: 
Nachdem sich für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Erfurt über Saal- 
feld, Schleiz, Schönberg nach Weischlitz nebst Zweigbahnen von Hettstedt nach Stadt- 
ilm und von Schwarza nach Königsee mit eventueller Fortsetzung nach Ilmenan 
unter dem Namen „Eisenbahngesellschaft Erfurt-Hof. Cger“ eine Actien- 
gesellschaft mit einem theils in Stammactien, theils in Stammprioritätlsactien aufzu- 
bringenden Anlagecapitale von Zwölf Millionen Fünshundert Tausend Thalern ge- 
bildet, dieselbe auch die Bedingungen, von welchen die Concessionsertheilung abhängig 
gemacht worden ist, erfüllt hat, so ertheilen Wir hiermit der genaunten Gesellschaft 
die Concession zum Bau und Betriebe der bezeichneten Eisenbahn für Unser Staats- 
hebiet nach Maßgabe des anliegenden Staatsvertrags vom 26. Jannar 1873 und 
der demselben beigesügten Concessions-Bedingungen. Auch verleihen Wir ihr das 
Recht zur Expropriation und zur vorübergehenden Benupung fremder Grundstücke 
nach Maßgabe der Gesetze vom 21. Februar 1873, 7. December 1868 und 2. Juni 
1872 und haben zu Urkund dessen die gegenwärtige Concessionsurkunde eigenhändig 
vollzogen und derselben Unser Fürstliches Insiegel beisügen lassen. 
So geschehen 
Nidolstadt, den 24. September 1873. 
(I. S.) Georg, Fürst zu Schwarzburg. 
v. Bertrab. 
Concessions-Urkunde 
sür 
die Eisenbahngesellschaft Erfurt-Hof-Eger. 
Nachdem 
Seine Majestät der deutsche Kaiser, König von Preußen, 
Seine Majestät der König von Sachsen, 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar,
	        
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