1873. 1
LXVI. Ministerial-Bekanntmachung
vom 9. April 1873, betreffend die Kosten für die Beförderung
Ausgewiesener.
Der Bundesralh hat in selner Sitzung vom 28. Febr. 1873 über die Kosten
der Besörderung von Ausgewiesenen — es mag die Verweisung aus Aulaß einer
gerichtlichen Verurtheilung oder in Folge eingetretener Verarmung oder aus sonsti-
gen Gründen verfügt worden sein —, sich dahin verständigt, daß die Kosten des
Transports von Ausländern, welche aus dem Bundesgebict und von Deutschen,
welche von einem auswärtigen Staate ausgewiesen sind, innerhalb des Bundes-
hebietes von jedem Bundesslaat insoweit getragen werden, als sie zur Beförderung
des Verwiesenen durch sein Gebiet aufzuwenden sind.
Rudolstadt, den 9. April 1873.
Faerstlich Schwarzb. Ministerium.
v. Bertrab.
LDXVII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 12. April 1873,
den Besoldungsetat der gemeinschaftlichen Kreisgerichte in Sonders-
hausen und Arnstadt betreffend.
Mit Höchster Genehmigung Serenissimit wird der zwischen den Staats-
regierungen des Großherzogthums Sachsen-Weimar, des Fürstenthums Schwarzburg-
Sondershausen und des Fürslenthums Schwarzburg, Rudolstadt über anderweite
Regelung des Besoldungsetats für das Personal des gemeinschastlichen Kreisgerichts
6