Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1874. (35)

  
124 1874. 
Chausseegelder-Tarif 
für 1 Kilometer Straßenlänge. 
Piennige 
I.Vom Fuhrwerke zum Personentransport, einschliehlich 
der Schlitten, besetzt oder leer, für jedes Zugthier 1,3 
I.Vom Laslfuhrwerke, 
A. von beladenen Wagen oder Schlitten — d. h. von 
solchen, worauf sich, außer dem Zubehör und außer 
dem Futter für höchstens 3 Tage, an anderen Gegen- 
ständen mehr als 2 Centner besuden — für L 
Zugthier .. 1.5 
"4 B. von unteladenem duhrwirke. 
u. von Frachlwagen für jedes Zugthier 1,0 
b. von gewöhnlichem, zum Transport ländlicher Er. 
zeugnisse bestimmten huhrwer oder Schlitten, für 
jedes Zugthier 0.5 
II.Von beladenen Handwagen und von mie Hunden be 
spannten, beladenen Wagen .... 0,3 
Iv.Von unangespanuten Thieren, 
A. von jedem Pferde, Maulthiere oder nt mit 
oder ohne Reiter oder Last . . . 0,5 
von jedem Stück Rindvieh oder Csel 0,2 
“ von je fünf Fohlen, Kälbern, ieben. RT Län- 
mern, Schweinen 0.2 
  
Weniger als 5 der unter C genannten Thiere sind srei 
Der niedrigste erhebbare Betrag ist 1 Pfennig. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.