Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 90 
14. Einfahrt ist frei. Der Telegraphen- Die Signalla- 
arm muß schräg terne am Telegra- 
rechts nach 4 phenmaste zeigt 
gerichtet sein nach Außen grü- 
« (untereinem Win- nes Licht und 
1 kel von elwa 45. nach Junen (dem 
6 huhof dugen 
— Leen) weißes 
15. Zn einer Entserung= un 600 bis 1000 Meter vor dem kranchln. lAbschluß- 
telegraphen ist auf Erfordern der- Aussichtsbehörde ein Vorsignal in auto- 
matischer Verbindung mit dem ersteren aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, 
um eine udse drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne 
sich befindet. 
Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal 
„Einfahrt ist gesperrt“ 
so ist die senkrecht slehende volle runde See und bei Dunkelheit die in 
derselben befindliche Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zuge- 
kehrt, während bei dem Signal am Iabnbose Abschlußtelegraphen 
„ Einfahrt ist fre 
die Eete boribonlal liegt oder parallel 8 Bahnlinie sleht — die Laterne 
wabe icht 
e) Die orils *5 Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt ge- 
geben: 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein zur Ein= oder; Rechtsseitiger - RothcoLicht 
Durchfahrt sogelase Telegraphenarm der Signallateme 
ner Zug soll halten. des Perontele= des Pervontele- 
U graphen wage. graphen. 
recht geslellt. 
l —- 
Der Zug darf ein " Rechtoseitiger Grünes Licht 
fahren. , ! Telegraphenarm der Signallaterne 
i dcstonteles des Perrontele · 
graphen schräg graphen. 
obengerichtet 
(unter einem Win- 
« Ielvonetwa45’).
	        
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