Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1700 
1875. 
) Die optischen Signale an den Wasserkrahnen. 
Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkel- 
heit mit einer Laterne zu versehen. 
46 Dr Auol 1 bei Tage: 
Der Ausleger des Der Ausleger steht 
Wasserkrahnes äßt die parallel zur Nlichtung 
Durchfahrt frei. des Geleises. 
!7. Der Ausleger des Der Ausle erseht 
Wasserkrahnes sperrt 
die Durchfahrt. 
Geleises. 
III. Zignale am Zuge. 
quer (winkelrecht) 
zur Nichtung des 
bei Dunkelheit: 
Weißes Aicht der 
auf dem Ausleger des 
Wasserkrahnes befind- 
lichen Signallaterne. 
Nothes Licht der 
auf dem Ausleger 
des Wasserkrahnes 
befindlichen Sig- 
nallaterne. 
Für die optischen Signale am Zuge sind folgende Anordnungen zu beachten: 
bei Tage: 
18. ##mngeichnung der 
Spitze des Zuges: 
u) wem der 39 auf Kein besonderes Zeichen. 
ahn 
die Ja be- 
timmten Geleise 
einer zweigeleisigen 
Bahnstrecke sährt. 
bei Dunkelheit: 
s 
l 
Zwei 
weiß 
leuch- 
tende 
Later- 
nen 
vorn an 
der Lo- 
komotive. 
 
	        
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