Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

126 1875. 
wohnenden Eigenthümers oder Stellvertreters, die Namen der Haugahaltungsvor- 
stände, die Zahl der Anstalten in jedem betreffenden Hause, die Nummer der Haus- 
haltungsliste und der für die Anslalt ausgegebenen Extrahauehaltungslisle, sowie 
eventuell des Gewerbefragebogens und endlich das Hauptzählungsergebniß einzutragen. 
Was das Leßtere anbetrifft, so sind für jede Haushaltung die in derselben 
anwesenden Personen (nach Liste n) und die daraus abwesenden Mitglieder (nach 
Liste b) summarisch sowohl für das männliche, wie für das weibliche Geschlecht zu 
verzeichnen. 
Alle mit einem Gemeinde vder Gutsbezirke verbundenen oder dazu gehörigen 
einzeln gelegenen Höfe, Güter, Müblen, Weiler und sonstige bewohnte Nieder- 
lassungen sind bei jedem Orte speciell namhaft zu machen, deren Bevölkerung auczu- 
scheiden und besonders anzugeben. 
Sobald die Orksliste aufgestellt und mit dem Zeugniß der Prüfung und 
Richtigkeit durch den Gemeindevorstand versehen, isl dieselbe nebst sämmtlichen Haus- 
haltungslisten, (Gewerbesragebogen und sonstigen Nachweisungen bis spätestens zum 
20. December an die betreffenden Fürstl. Landrathoämter einzusenden. 
Hierbei sind die Hauahaltungslisten und die Gewerbefragebogen jedes Ortes 
nach der Reihenfolge der Hausmmmern, jedes für sich besonders, zu 
ordnen und mit je einem Umschlage mit folgender Aufschrift zu versehen: 
Haushaltungslisten (Fragebogen zur Gewerbeaufnahme) 
in Gemähheit der Volks= (Gewerbe-) zählung am l. December 1875 
für 
den Ort .. 
Justizamtsbezirk- 
Landrathsamtsbezirk- . . 
DieHaushaltungoltslmder,um 61unundbuak etwa hehoreiden, Orte, sowie 
einzeln gelegenen Höfe, Güter, Mühlen 2c. sind besonders zu segen und mit besonde- 
rem Umschlag und entsprechender Ueberschrift zu versehen. Ebenso sind die Exira- 
haushaltungslisten und die gewerblichen Fragebogen nach der Reihensolge ihrer 
Nummern, jedes für sich, in einen besonderen Umschlag zu bringen und mit der 
entsprechenden Ueberschrift zu versehen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.