Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

132 1875. 
8. 14. 
Gewerbefragebogen sind nur für größere Gewerbebetriebe mit über 5 Ge- 
hülfen und für Gewerbebetriebe mit Umtriebsmaschinen (Motoren) bestimmt und 
werden am Sitee der betr. Gewerbebetriebe an die Geschäftsleiter abgegeben. Im 
Falle ein Gewerbebetrieb von mehren Gesellschaften oder Verwaltern oder Di- 
rectoren geleitet wird, hat der Zähler besonders darauf zu achten, daß über einen 
und denselben räumlich vereinigten Gewerbebetrieb nur ein Hhewerhebogen beant- 
wortet und eine Doppelzählung vermieden werde. (Vergl. 
Die Zählung der kleineren Gewerbebetriebe findet dunh 12% he derselben 
in den Spalten 27—29 und Rubrik XII der Haushaltungsliste statt. 
15. 
Die Gewerbefragebogen sind mit besonderer forklaufender Nummer zu versehen 
durch Ausfüllung des amn obern Rande links befindlichen Vordrucks: „Zur Haus- 
haltungsliste Nr. .. ...... 
D. Wiedereinsammlung, Prüfung und Ordnung der Haus. 
haltungslisten und Gewerbefragebogen. 
S. 16. 
Nach 12 Uhr Mittags des 1. December hat die Wiedereinsammlung der Haus- 
haltungslisten und womöglich gleichzeitig die der Gewerbefragebogen zu beginnen. 
Die erstere soll im Lause des 2. December, die letztere spätestens im Laufe des 
4. December vollendet sein. 
S. 17. 
Der Zähler hat die Listen und Gewerbefragebogen beim Empfang an Ort 
und Stelle einer Durchsicht zu unterwerfen und etwaige Mängel nach münd- 
licher Erkundigung sofort zu berichtigen, wobei die auf den Haushaltungslisten und
	        
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