Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

186 1875. 
Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 
3. der Tischler Hermann Hautenberg, 
der Persönlichleit nach 
. (ekannt, 
#⅜h 4d -mweih Jahre alt, wohnhajt zu Berlin in 
der neuen A. . . -Mrasse Nr. .: 
4. die Antonie Iãeluu, Schneiderin, 
der Persönlichkeit nach dureh den n. Menihe « 
ans-Hanni, 
ztcrissystlzwmststjZal)kc(1lt,wohuljastzuTit-Hinsi- 
slmsimrlfinxmsmxi»..-d7msscMus- 
In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte 
an die Verlobten einzeln und nach einander die Frage: 
ob sie erklären, daß sie die Ehe mit einander ein- 
gehen wollen. 
Die Verlobten beankworteten diese Frage bejahend und 
ersolgte hierauf der Anespruch des Standesbeamten, 
daß er sie unnmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig 
verbundene (Eheleute erkläre. 
Vorgelesen, genehmigt und ron der Anlonie Iachau iregen 
Sohreibensunkunde milt ihrem Ilundæeciehen rersehen, ron 
den anderen Irschienenen unterselrichen. 
. sulius Schneider. Ilermine Selmeider gel. Neouberg. 
Ilermann sliaufenberj. Ft— 
Der Standesbeamte. 
In Ferfruny. N. 
. ... . . .. . animilcheakkier. 
Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. sat L 
lierlin, an 2. December 1876. 
Der Standesbeamte. 
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