Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 197 
Aufgebot. 
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 
1. der 
wohnhaft zu 
Sohn de 
2 und die 
wohnhaft zu 
Tochter de 
die Ehe mit einander eingehen wollen. 
Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in de 
zu geschehen. 
am # 18 
Der Standesbeamte. 
Ausgehängt am hause zu 
am # 18 
Abgenommen am *s• 18 
am ½ 18 
5 31*
	        
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