Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

200 1875. 
— Stundesamtliche Ermächtigung. 
Der unterzeichnete Standeöbeamte des Königlich Mreussischen 
Standesamts zu Berlin 
  
  
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erihent heilt hierdurch die Ermächtigung, daß die Ehe zwischen 
1. dem Kausmann Carl Anton Schole, ———„R„ſt — 
wohnhaft zu Berkiyn 
Sohn des Kenkiers Hermann FRina#s bohol- und dessen Ehesrau Fniile 
geb. Schaumann, beide 2cobnhaft en Berli.–.— 
2. und der Auguste Caroline Gerber, Lehrerin —— — — 
wohnhaft zu Verlin, 6— . 
Tochter des ausmanns Lnsloig Imnan Gerber und dessen Ele/rasz Therere 
geb. eickenreich, heicke reohnhaf eu Potsdam, 
— .— 
vor dem Standesbeamten zu #sckem 
geschlossen werde. 
Zugleich bescheinigt der unterzeichnete Standesbeamte, daß das Aufgebot vor- 
schriftsmäßig #ch Aushang an dem Rathhause æu Berlin vom 2 bis 1777 Decem— 
ber 1970 
  
  
GG§.§. — — 
erfolgt ist und daß Ehehindernisse nicht zu seiner Kenntniß gelommen sind. 
Berlin, an 7 Decenber 1676. 
Der Standesbeamte. 
N. 
(Siegel.)
	        
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