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tätsanleihe im Nennbetrage von 4 Millionen Mark durch Ausgabe von auf den
Inhaber lautenden Schuldverschreibungen beschlossen hat, wovon
a) 900,000 Mark zur Vermehrung der Betriebsmittel und zur Ausführung
von Nacharbeiten und weiteren nothwendigen Bahnanlagen,
b) 600,000 Mark zur Deckung einer schwebenden Schuld,
„DC) 1,500,000 Mark zur Befriedigung der Mehrforderung des Bankonsortiums,
eventuell zur Bildung eines Betriebs, und Reserve-Fonds,
4) 1.000,000 Mark zur Befriedigung etwaiger unter lit. a—# nicht vorge-
sehenen Bedürfnisse, vorbehältlich der Beschlußfassung der späteren General-=
Versammlungen über die Verwendung, insbesonder auch zur Erlegung einer
anderweiten Caution an Stelle der an das Banconsortium nach §. 12 des
Vergleichs vom 31. Mai 1875 zurückzuzahlenden Caution
verwendet werden sollen, so ertheilen Wir zur Aufnahme dieses Anlehens hiermit
Unsere landesherrliche Zustimmung, jedoch unter dem Vorbehalte, daß es zur Ver-
wendung der unter lit. 1 bezeichneten einen Million Mark ausschließlich der davon
zu leistenden Zurückzahlung der Caution an das Banconsortium — außer der Ge-
nehmigung künftiger Generaloersammlungen der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auch
der Genehmigung der bei der Saalbahn betheiligten Staatsregierungen bedürfen soll,
indem Wir zugleich den beiliegenden, die näheren Bedingungen der Prioritätsanleihe
enthaltenden, von dem Vorstande der Gesellschaft vollgogenen und gerichtlich aner-
kannten Plan für die Emission der Prioritätsanleihe in allen Punkten hiermit ge-
nehmigen und bestätigen.
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst-
lichen Inslegel.
So geschehen
Rudolstadt, den 15. October 1875.
(I. S.) (aez) Georg, Fürst zu Schwarzburg.
(ggez) v. Bert rab.