1876. i21
ersolgter theilweiser Berichtigung aber als richtig anerkannt und mit Anerkennungs-
zeugnissen vom l. Juli resp. vom 21. October 1871 versehen worden.
Jede der beiden hohen Staatsregierungen besitzt von diesen Karten je ein
Exemplar.
Die beiderseitigen hohen Staatsregierungen waren auch darin einig, daß die
auf den ebengedachten 2c. Wagnerschen Karten verzeichnete, zum Theil neu festge-
stellte Landesgrenze vom 1. Jannar 1871 an als Hoheitsgrenze gelten soll und
daher von da ab von keinem der contrahirenden Theile Hoheitsrechte an den jenseits
dieser Grenze anliegenden Grundstücken resp. Grundstückstheilen weiter beansprucht
werden dürften.
Es sind auch die Besitzer derjenigen Grenzgrundstücke, welche von den Wir-
kungen dieser Vereinbarungen getrofsen waren, von diesen in Kenmniß gesetzt und
demgemäß beschieden worden.
In der Absicht und zu dem Zwecke nun, die obengedachten Vereinbarungen
noch zu vewollständigen und dabei thunlichst eine vollständige Gebietspurisication
zwischen den beiderseitigen Landen herbeizuführen, welche sich demnach auch auf die
bei Saalthal, Sachsen-Altenburger Seits, und bei Preßwitz und Bucha .,
Schwarzburg-Rudolstädter Seits, gemeinschaftliche Landeogrenze und die dortigen
beiderstitigen Territorien zu beziehen hat, sowie um die erzielten Vereinbarungen in
einen sörmlichen Vertrag zusammenzufassen, haben Commissarien ernannt und zwar:
eine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg
Höchstihren Geheimen Staatsrath Heinrich Moritz Friedrich Lorent,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg. Rudolstadt
Höchstihren Negierungsrath Dr. jur. Ludwig Albert von Holleben.
mit dem speciellen Auftrage, einen solchen Staatsvertrag vorbehältlich höherer Ge-
nehmigung mit einander zu vereinbaren.
Von diesen Beaustragten ist in mündlicher Verhandlung dieser
taatsvertrag
wie folgt verabredet worden:
Artikel l.
Die Landesgrenze zwischen dem Herzogkhum Sachsen Altenburg und dem
Fürslenthum Schwarzburg= Rudolstadt wird
1) zwischen den Fluren der Ortschaften Kolkwitz, Epelbach, Mötzelbach, Ober,
hasel, Kuhfraß und Ammelstedt im Herzogthum Sachsen-Altenburg und den
Ortschasten Unterhasel, Kirchhafel, Teichweiden, Pflanzwirbach, Mörla,