1876. 139
Zu den Sitzungen der Reclamationscommission können die Vorsitzenden der
Bezirkscommissionen zur Auskunftsertheilung zugezogen werden.
Zur Beschlußfähigkeit der Reclamationscommission ist die Anwesenheit von
wenigstens fünf stimmberechtigten Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden er-
sorderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§. 20.
efugnisse der Reclamationscommission.
Die Reclamationscommission entscheidet endgültig über alle Bernfungen gegen
die Entscheidungen der Bezirkscommissionen (. 14 u. 18)
Behuss Prüfung der erhobenen Reclamationen kann die Reclamationscom-
mission genauere Feststellungen über die Vermögens= und Einkommensverhalinisse
des Reclamanten veranlassen, zu diesem Zwecke ihm bestimmte Fragen über seine
Vermögens= und Einkommensverhältnisse vorlegen und ihn auffordern, die hierauf
bezüglichen in seinem Besitze besindlichen Urkunden, Pachlverträge. Schuldverschrei-
bungen, Handlungsbücher u. s. w. zur Einsicht vorzulegen. Wenn binnen der hierzu
bestimmten Frist die verlangten Nachweise nicht erbracht bez. vorgelegt werden, so
wird der dem Reclamanten zu stellenden Androhung gemäß angenommen, daß er die
angebrachte Reclamalion weiter zu begründen außer Stande sei und demgemäß ent-
schieden.
Auch ist die Reclamationscommission, wenn es an andern Mitteln, die Wahr-
heit zu ergründen, fehlt, berechtigt, dem Reclamanten die eidesstattliche Bekräftigung
der von ihm im Betreff seines Einkommens gemachten Angaben aufzugeben. Sie
hat für einen solchen Fall die von ihr verlangte eidesslattliche Versicherung in
ihrem Wortlaute festzustellen und die Abgabe derselben innerhalb einer bestimmten,
nicht unter acht Tagen zu bemessenden Frist dem Reclamanten aufzugeben, unter der
Androhung, dah beim fruchtlosen Ablauf der Frist die Verweigerung der eidesstatt-
lichen Bekräftigung angenommen werde.
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Die Mitglider“ der s Saine und der äkrennanuenerommison sind zur
Geheimhaltung der Vermögensverhältnisse verpflichtet, welche bei dem Steueweran=
lagungsgeschäfte zu ihrer Kenntniß gelangen und haben diese Geheimhaltung, sowie
überhaupt die gewissenhafte unparteiische Erfüllung ihrer Pflicht dem Vorsitzenden
mittelst Handschlags zu geloben.
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