Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1876. (37)

  
  
  
  
  
1876. 33 
8. 9. 10. 
Sind ausgehoben als Taxe der ausgehobeuen Pferde 
* ür Durchschnitts- 
5 » s welche-Its . Betrag Bemerkungen. 
S 6G6 5 Trup. . in in 
ventheil! Zahlen. Worien 
Pferd' uor ton Bort. 
  
  
  
  
  
  
  
  
L 
2. Resewepferde 
  
In den Rubriken zu 
9werden Beträge von 
einer halben Mark 
und darüber für eine 
volle Mark gerechnet, 
Beträge unter einer 
halben Mark bleiben 
außer 
sind 
nicht in das National 
d. ausgehobenen Mo- 
bimachunge „Pferde 
musgunetmenesondem 
in besonderen Natio- 
nalen zu verzeichnen. 
  
1. In den für die Srtheizt, —- abzudruckenden Blanquets 
lautet die Ueberschrift der R 
2. In den Nationalen, 
(5. 33), ist nur die Rubri 
„Dur# ussennenn in Zahlen“ 
der Colonne 9’ auszusüllen. — 
„Sind E als= 
zü den Transportführern zu übergeben sind
	        
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