62 1876.
A. In das Musterregister ist eingetragen:
Nr. 1. Firma Schmidt u. Co. in Leipzig: 1 Muster für Teppiche; offen;
Flächenmuster; Fabriknummer 100; Schutzfrist 1 Jahr; Angemeldet
am 1. April 1376. Vormittags 9 Uhr.
Nr. 2. Fabrikant Schulz in Leipzig: 1 Packet mit 20 Mustern für Tapeten;
Flächenmuster; Fabrikuumuer 10 —29; Schupfrist 3 Jahre; Ange-
meldet am 2. April 1876, Vormittags 10 Uhr.
Nr. 3. Glasfabrik von Müller in Leipzig: 1 Glaskrone; versiegelt; Muster
für plastische Erzeugnisse; Fabriknummer 20; Schutfrist 10 Jahre;
Angemeldet am 3. April 1876, Vormittags 11 Uhr.
Leipzig, den 30. April 1876.
Königliches Handelsgericht.
B. In das Musterregister ist eingetragen:
bei Nr. 1. Firma Schmidt u. Co. in Leipzig hat für das unter Nr. 1 einge-
tragene Teppichmuster die Verlängerung der Schupfrist bis auf 3 Jahre
angemeldet.
Leipzig, den 31. Dezember 1876.
Königliches Handelsgericht.
8. 11.
Die versiegelt niedergelegten Muster ꝛc. werden nach Ablauf der Schußfrist,
oder, falls die Schutzfrist drei Jahre übersteigt, nach Ablauf von drei Jahren, von
der Anmeldung ab gerechnet, von Amtswegen eröffnet und können alsdann von
jedermann eingesehen werden.
Damit die Erxöfsnung rechtzeitig erfolge, ist über die verfiegelt niedergelegten
Muster ein besonderes Verzeichniß zu führen, in welchem der Tag vermerkt wird,
an welchem die amtliche Eröffnung vorzunehmen ist. Ueber die erfolgte Oeffnung.
ist eine kurgze Verhandlung aufzunehmen, welche bei den Akten verbleibt.
8. 12.
Die niedergelegten Muster 2c., sowie deren Abbildungen werden vier Jahre
nach Ablauf der Schug#frist aufbewahrt. Demnächst ist der Urheber, bezw. sein