Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1876. (37)

1876. 63 
Rechtsnachfolger aufszufordern, die Muster 2c. wieder in Empfang zu nehmen, widrigen- 
salls über dieselben anderweilig verfügt werden würde. 
Wenn der Urheber, bezw. sein Rechtsnachsolger die Muster rc. nicht in Empfang 
nimmt, so ist wegen deren weiterer Verwendung die Bestimmung des Reichskangler. 
Amts im geordneten Geschäftswege einzuholen. 
Berlin, den 29. Februar 1876. 
Das Reichskanzler-Amt. 
Delbrück.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.