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veröffentlicht und auherdem der Direction der Gesellschaft abschriftlich zugefertigt,
worauf letztere eine gleichartige Prioritãts · Obligation gegen Empfangöbekenniniß
dem Impetranten zustellt.
Die Gesellschaft wird durch das Empfangsbekenntniß für jeden Fall, selbst
für den der späteren Aufsindung und Production der vermißten Prioritäts-Obligation
vollständig liberirt. Melden sich in dem anberaumten Termine Personen, welche
auf die berufene Prioritäts. Obligation Anspruch erheben, so wird die neue Prioritäts-
Obligation so lange zurückgehalten bis der Sneit zwischen den mehreren Präten-
denten entschieden ist.
Das Empfangsbekennl#niß des sodannigen Berechtigten muß gerichtlich legalisirt
ein.
Wird endlich nach Stellung des oben erwähnten Antrags der Direction der
Gesellschaft ein neuer Inhaber der vermißten Prioritäts-Obligation auf irgend eine
Weise bekannt, so ist dieselbe verpflichtet, dem Gericht hiewon alsbald Anzeige zu
machen und hat dessen weitere Anordnung zu gewärligen.
8. 13.
Durch die Anleihe von 3500000 Mark 4 procentiger Prioritäts-Obli-
gationen wird die Seitens der Saal. Eisenbahn-Gesellschaft auf Grund der landes-
herrlichen Privilegien vom 15. October 1875 emittirte Anleihe von Schuldver=
schreibungen im Gesammtbetrage von 4000 000 Mark in der Weise getilgt, daß
die bereits begebenen Stücke dieser Anleihe nach vorhergeganger halbjähriger Kün-
digung durch Zahlung des Neunwerthes nebst den aufgelaufenen Zinsen eingelöst
und sodann die sämmtlichen, sowohl bereits begebenen und wieder eingelösten als
auch noch nicht begebenen Schuldverschreibungen nebst Talons und Coupons in
Gegenwart eines Milgliedes der Direclion und eines Beamten des (Proßherzoglichen
Justizamtes zu Jena, der darüber ein Protokoll aufzunehmen hat, verbrannt werden.
Jena, den 14. September 1877.
Die Direction der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
(Gez.) Dr. Zerbst. Hildebrand.