Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

1877. 109 
Schema A. 
Saal-Elsenbahn-Gesellschalt. 
No. Lit. No. 
Anleihe von 3 500000 Nark deutsche Reichswihrung in 6000 Obli- 
gationen zu 500 Mark deutsche Reichsphrung mit 500 Obligntionen 
zu 1000 Mark deutsche Reichswährung rückzablber zum Nennwerthe 
im Wege der Verloosung binnen 40 Jahren von 1878 an. 
  
4½ % Prioritäts-Obligation 
mit Zinsgurantie Seitens der Grosherzoglich Sachsen-Weimarischen, 
Herzoglich Sachsen-Meiningischen, Herzoglich Sachsen-Altenburgischen 
und Farstlich Schwarzburg-Rudolstädtischen Regierung 
über 
deutsche Reichswährung. 
——– — — 
Die Saal-Eisenbahn= Gesellschaft hat auf Grund des Beschlusses der General, 
Versammlung vom 24. Juli 1877 mit Genehmigung der vier hohen Staatsregie- 
rungen (Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg- 
Nudolstadt) zum Zweck der Vermehrung der Betriebsmitlel, der Vewollständigung 
des Oberbaues der Bahn, sowie zur Rückzahlung der bereits begebenen 5%½% Schuld- 
verschreibungen eine Prioritäts= Anleihe im Betrage von 3500 000 Mark aufgenom- 
men, und dafür nach Empfang der Darlehns-Valuta 6000 Obligationen zu 500 
Mark und 500 Obligationen zu 1000 Mark auf den Inhaber lautend, in welchen 
diese Obligation mit inbegriffen ist, ausgesertiggt. Die Verzinsung und Einlösung 
derselben verpflichtet sie sich unter folgenden Bedingungen zu leisten: 
1. Jede Prioritäts -Obligation wird jährlich mit 47 Procent bis zu dem 
Tage, an welchem die Nückzahlung fällig wird, in halbjährigen Raten verzinst. 
Fürstl. Schw.-Nudolst. Gesetsammlung XXXVIII. 20
	        
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