1877. 111
Der Inhaber dieser Prioritäls.Obligation ist auf Höhe des darin verschriebenen
Capitales und der davon zu zahlenden Zinsen Gläubiger der Gesellschaft.
Die Saal-Eisenbahn= Gesellschaft ist nicht berechtigt ein Auleihe-Geschäft zu
machen, welches die den nach diesem Plaue zu emitlirenden
3500 000 Mark
Prioriläts-Obligationen eingeräumten Rechte irgend beeinträchtigt oder schmälert.
Für den Fall, daß der Ertrag der Saal= Eisenbahn= Gesellschaft nicht dazu
hinreichen sollte, um die obigen 3500000 Mark Prioritäts-Obligationen und nach
eingetretener theilweiser Amortisation den jeweiligen noch ungetilgten Rest derselben
vertragsmäßig mit 4/ Procent zu verzinsen, haben die vier hohen Staatsregie-
rungen von
Sachsen= Weimar,
Sachsen= Meiningen,
Sachsen-Altenburg.
Schwarzburg-Nudolstadt
sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, ihr nach Mahgabe des zwischen denselben
hierüber errichteten Staatsvertrages vom 1. Februar 1877, dessen Bestimmungen
die Saal-Eisenbahn= Gesellschast auf Grund statutenmäßigen Beschlusses als sie
verpflichtend auerkannt hat, die zu dieser Verzinsung Kst erforderlichen Zuschüsse
zu gewähren und zu den Fälligkeitsterminen der Dircction der Saal- Eisenbahn-
Gesellschaft auf deren Antrag zur Verfügung zu siellen.
Jena, den 14. September 1877.
Die Direction der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft.
(Unterschristen wovon eine eigenhändig).
Contrasignirt (Stempel)
Der Rendant
(Eigenhöndige Unterschrift.)